Vertragliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit smartPPA
Stand: 01.05.2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Nussbaum Vermögensverwaltung und Beteiligungen UG, Am Drosselschlag 15, 35452 Heuchelheim (nachfolgend "Nussbaum UG") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als smartPPA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von smartPPA maßgebend.
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energievermarktung, insbesondere die Beratung, Vermittlung und Umsetzung von Power Purchase Agreements (PPAs) und anderen Energievermarktungsstrategien.
2.2 Der genaue Umfang der von smartPPA zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Leistungsbeschreibung sowie etwaigen Leistungsscheinen.
2.3 smartPPA ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3.2 Durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
3.3 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von smartPPA oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, smartPPA bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.
4.2 Der Kunde stellt smartPPA alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
4.3 Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, der für die Koordination von Terminen und für Rückfragen zur Verfügung steht und befugt ist, Entscheidungen zu treffen.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann smartPPA – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der Preise verlangen.
5.1 Die Vergütung für die von smartPPA zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist smartPPA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
6.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
7.1 smartPPA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von smartPPA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für sonstige Schäden haftet smartPPA nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von smartPPA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3 Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme ausdrücklicher Garantien.
8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
8.2 smartPPA verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von smartPPA enthalten.
9.1 Alle Rechte an den von smartPPA im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Unterlagen, Konzepten, Beschreibungen, Präsentationen, Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei smartPPA, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke im Rahmen des Vertragszwecks.
10.1 smartPPA ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und dabei den Firmennamen und das Logo des Kunden zu verwenden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.